Ädilen
Ad infinitum - Adjudik

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Seite 1.119. (Aediles, lat.), röm. Beamte, die zuerst 493
v. Chr. zugleich mit den
Volkstribunen aus der
Plebs gewählt und
jenen als
Gehilfen bei Ausübung ihrer
Rechte beigeordnet wurden. Zu diesen zwei plebejischen Ädilen
kamen 367 ebenso
viele aus den
Patriziern gewählte, kurulische (curules) genannt, weil sie vor den plebejischen Ädilen
die nur den höhern
Magistraten zukommende
Ehre des kurulischen
Stuhls voraus hatten. Diese letztern wurden von den
Patriziern mit der Absicht eingesetzt,
daß sie ihrem
Stand ausschließlich angehören sollten; indessen erlangten die
Plebejer sehr bald den
Zutritt auch zu diesen
Stellen und zwar in der
Weise, daß dieselben
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mehr
abwechselnd von Patriziern und Plebejern besetzt wurden, bis der Unterschied beider Stände sich in wesentlichen Stücken überhaupt
verwischte. Die amtliche Wirksamkeit der sämtlichen Ädilen
erstreckte sich hauptsächlich auf die städtische Verwaltung; sie
bestand in der Überwachung des Handelsverkehrs, in der Beaufsichtigung der Straßen, der öffentlichen und Privatbauten,
in der Einrichtung der öffentlichen Spiele und sonstiger Festlichkeiten, in der Aufsicht über die Sitten
u. dgl. Sie waren zu diesem Zweck mit einer selbständigen Strafgewalt ausgerüstet, die jedoch als solche nicht über Geldstrafen
(multa) hinausging.
In der Stufenfolge der Ehrenämter hatten sie ihre Stelle nach den Prätoren und vor den Quästoren und
Volkstribunen; doch war die Erlangung dieses Amtes kein unerläßliches Erfordernis für die gewöhnliche Laufbahn. Bei dem
Antritt ihres Amtes pflegten sie ein Edikt zu erlassen, welches die Grundsätze ihrer Amtsführung, namentlich hinsichtlich
der Marktpolizei, enthielt (ädilicisches Edikt). Julius Cäsar fügte den vier alten Ädilen
aus den Plebejern noch zwei neue
hinzu, die Aediles cereales, für das Getreidewesen und die Verproviantierung der Stadt, welche aber unter Augustus durch
die Praefectura annonae verdrängt worden zu sein scheinen. Unter den spätern Kaisern wurde der Wirkungskreis der Ädilen
immer
mehr beschränkt, namentlich durch den Praefectus urbi, bis ihre Würde im 3. Jahrh. ganz aufhörte. In den
Städten latinischen Rechts hießen Ädilen
die höchsten Magistratspersonen.