Acceptprov
ision.
Der
Bankier kann einem
Kunden dadurch Kredit gewähren, daß er demselben gestattet, auf ihn
zu ziehen oder
Personen, welchen der
Kunde zu zahlen hat, anzuweisen, ihrerseits auf den
Bankier zu ziehen. Der
Bankier acceptiert
die so gezogenen Wechsel und der Inhaber kann sich dann durch Diskontierung
Geld machen. Dafür berechnet der
Bankier dem
Kunden
eine Provision, die Acceptprov
ision. Noch eine andere Provision, die mit dem
Accept zusammenhängt, kommt vor. Nach
der
Deutschen Wechselordnung, Art. 65, kann der Ehrenacceptant, der nicht zur Zahlungsleistung gelangt, weil der Bezogene
oder ein anderer bezahlt hat, von dem Zahlenden eine Provision von ⅓ Proz. verlangen.