Admiralitä
tsrat
bedeutet 1) eine zu besondern Zwecken, z. B. Neubau von Panzerschiffen, Beratung über deren Gestalt und Bewaffnung, vom Kaiser einberufene Kommission von Seeoffizieren, Schiffs- und Maschinenbauingenieuren und höhern Verwaltungsbeamten in Deutschland; [* 2]
ein solcher Admiralitä
tsrat löst sich nach
Erfüllung seiner
Aufgabe wieder auf;
2) einen Titel für höhere Marinebeamte, dem civilen Regierungsrat entsprechend.
Die höhern
Stufen sind
Geheimer Admiralitä
tsrat, Wirklicher
Admiralitä
tsrat.