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durch Ausgestaltung umfassender Organisationen dienen. Eine weitere Aufgabe ist es, das Subhastationswesen der einseitigen Begünstigung der Gläubigerinteressen auf Kosten des Schuldners zu entkleiden, wie es bis zu einem gewissen Grade in mehrern deutschen Staaten sowie in Österreich [* 3] neuerdings geschehen ist. In Frage kommt dabei, ob es nicht der Billigkeit entspräche, zu Gunsten des Schuldners außer den notwendigsten Gebrauchsvorräten und Betriebsmitteln auch ein Besitzminimum an Land für unangreifbar zu erklären, damit er, wenn auch nur in bescheidenem Maße, seinen wirtschaftlichen Erwerb fortzusetzen vermöchte, ihm also in diesem Sinne eine Heimstätte zu sichern.
Geschichtskarten von D

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Deutschland.Nicht allein ist es übrigens die Gefahr der Verschuldung, welche die Gesundheit der ländlichen Besitz- und Betriebsverhältnisse bedroht; auch die freie Teilbarkeit und die unbeschränkte Möglichkeit der Zusammenlegung vermag zerstörend auf die socialen Zustände einzuwirken, indem sie übermäßige Bodenzersplitterung auf der einen und Großbesitz und Latifundienbildung auf der andern Seite zur Folge hat. Mag auch in manchen Gegenden die Verkleinerung, in andern die Vergrößerung der Besitzungen und der Betriebe in gewissem Umfange unbedenklich oder sogar kulturfördernd wirken, so ist doch die Erhaltung einer kräftigen Bauernschaft, des ländlichen Mittelstandes, sowohl aus technisch-ökonomischen, aber mehr noch aus socialen Gründen eine Grundbedingung einer fortgesetzten gesunden Volksentwicklung. In Deutschland [* 4] und Österreich hat die freie Bodenbewegung längere Zeit hindurch teils durch Zerschlagung, teils durch Aufsaugung der bäuerlichen Güter auf den mittlern Bauernstand, der ohnehin schon in frühern Jahrhunderten in manchen Gegenden starke Einbußen an seinem Bestande erlitten hatte, zersetzend eingewirkt, allerdings mehr durch das Bauernlegen als durch Aufteilung. In Frankreich hingegen, wo ein demokratisch-individualistisches Erbrecht eine stets erneute Naturalteilung des Grundbesitzes erzwingt, geht die Grundeigentumsbewegung lediglich auf zunehmende Zersplitterung aus, die hauptsächlich durch das bedenkliche Mittel des Zweikindersystems hintangehalten wird.
Ist auch zur Zeit durch die ungünstige Lage der Landwirtschaft die weitere Abbröckelung des bäuerlichen Besitzes vorläufig zum Stillstand gebracht, so ist diese sociale Gefahr keineswegs für alle Zeit beseitigt, so daß weitere Vorbeugungsmittel erübrigten. Bei der lebhaften Entwicklung und der mannigfaltigen Gestaltung der landwirtschaftlichen Absatz- und Betriebsverhältnisse in neuerer Zeit ist die Einführung des Güterschlusses, der Unteilbarkeit des Besitzes als allgemeines Erhaltungsmittel unanwendbar.
Königreich Sachsen

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Sachsen.Wohl aber kann er für bestimmte Gegenden und bestimmte Besitzkategorien in Frage kommen, zumal wenn, wie im Königreich Sachsen, [* 5] die Anpassung der Besitzgrößen an die Betriebserfordernisse durch eine hinreichende Menge walzender Grundstücke ermöglicht wird. So hat man in Österreich erst durch Gesetz vom J. 1889 es den einzelnen Kronländern freigestellt, sowohl durch Festsetzung eines unteilbaren Besitzminimums mit oder ohne Gebot des Rückenbesitzes, wie eventuell auch durch Verbot der Vereinigung mittlerer Besitzungen zu größern Gütern den Bauernstand gegen Zersetzung gesetzlich zu schützen. Haben gleich die deutschen Staatsmänner ähnliche direkte äußere Mittel zur Erhaltung des gegebenen bäuerlichen Besitzes zunächst nicht ergriffen, vielmehr sich darauf beschränkt, durch die allgemeinern Mittel der Agrarpolitik mehr indirekt sein Gedeihen zu fördern, so hat doch Preußen [* 6] die Zeitverhältnisse benutzt, um durch innere Kolonisation (s. d., Bd. 10) die Zahl der bäuerlichen Stellen zu vermehren und den Bestand der neuen Besitzungen nach Möglichkeit zu sichern.
Posen

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Posen.War auch der erste Schritt auf dieser Bahn, der auf Grund des Ansiedelungsgesetzes von 1886 durch den Staat in größerm Umfange vorgenommene Ankauf poln. Rittergüter und deren Besiedelung mit deutschen Bauern, in erster Linie nicht eine agrar-, sondern eine nationalpolit. Maßregel, so wurde er doch der Ausgangspunkt einer umfassendern Agrarpolitik, indem das für die Ansiedelungen in Posen [* 7] und Westpreußen [* 8] zum erstenmal zur Anwendung gelangende Institut des Rentenguts (s. d., Bd. 13) 1890 als eine besondere Form des Grundbesitzes allgemein für den Staat zugelassen wurde, so daß sie auch zur Erleichterung privater Kolonisation dienen konnte.
Der in dem großen Umfange der privaten Kolonisation erzielte überraschende Erfolg darf mit Recht überwiegend auf die ungünstige Lage des Großgrundbesitzerstandes zurückgeführt werden, der auf solche Weise einen erheblichen Teil seines Bodens vorteilhafter verwerten konnte als durch die eigene Bewirtschaftung, zumal die gebotene Gelegenheit, die Rente durch Vermittelung der Rentenbanken abzulösen, ihm die Mittel gab, einen Teil seiner Schulden abzustoßen.
Indem man im J. 1896 für die Rentengüter das Anerbenrecht gesetzlich einführte, suchte man ihre Erhaltung innerhalb derselben fernerhin zu fördern. Ob aber die neue Bauernschaft bei längerer Fortdauer der ungünstigen Konjunkturen in der Landwirtschaft oder gar bei einem noch weitern Rückgang der Rentabilität des landwirtschaftlichen Betriebes sich mit der übernommenen Rentenschuld in ihrer Existenz wird behaupten können, muß erst die Zukunft lehren.
Ausdehnung (der festen

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Ausdehnung.Unter sonst gleichen Verhältnissen erweist sich der bäuerliche Besitz in den wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Gegenwart widerstandsfähiger als der Großbesitz. Nicht nur wirtschaftet der letztere teurer, er leidet auch, außer unter der Höhe der Löhne, immer mehr unter dem wachsenden Mangel an Arbeitern. Daß der Großbetrieb des Ostens in der heutigen Ausdehnung [* 9] sich unter den gegebenen Verhältnissen nicht behaupten kann, scheint sich immer deutlicher herauszustellen.
Agrarfrage (Litteratur

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Seite 67.31.Eine weitere Ausbreitung des bäuerlichen Besitzstandes im Osten, soweit sie den dort unentbehrlichen Großbesitz nicht ganz verschlingt, sondern nur in seiner übermäßigen Ausdehnung beschränkt, kann vom wirtschaftlichen und socialen Gesichtspunkte nur günstig beurteilt werden. Fraglich ist es nur, ob die privaten Rentengutsgründungen ausreichend sein werden, eine gesündere sociale Gliederung der Bevölkerung [* 10] und der Besitzverteilung im Osten in genügendem Umfange herbeizuführen, ob nicht der Staat dasselbe Verfahren, das er in den poln. Gebietsteilen aus nationalpolit. Motiven befolgt, in agrarpolit. Absicht auch allgemein zur Anwendung bringen sollte. Freilich kann man sich nicht verhehlen, daß eine starke Durchsetzung der östl. Provinzen mit einer wohlhabenden und unabhängigen Bauernschaft die bisherige polit. Stellung und Bedeutung dieser Provinzen wesentlich verändern würde. ¶
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In nahem Zusammenhang mit der innern Kolonisation steht unverkennbar die ländliche Arbeiterfrage. Durch die fortschreitende Entfaltung der Industrie und des Gewerbes haben, unterstützt durch die großartigen Verkehrserleichterungen und die Freizügigkeit, die gewerblichen Gegenden, insbesondere die Städte, eine immer stärkere Anziehungskraft auf die übrige Bevölkerung entwickelt. Sie haben nicht nur den im regelmäßigen Verlauf der Dinge vom platten Lande ständig erzeugten Bevölkerungsüberschuß aufgenommen, sie haben darüber hinaus auch dem Lande die ihm notwendigen Arbeitskräfte mehr und mehr entzogen.
Mit der Anziehungskraft der Städte verband sich seit langem diejenige der überseeischen Kolonisationsgebiete, vor allem der Vereinigten Staaten [* 12] von Amerika, [* 13] um die Wirkung noch zu verstärken. Wenn auch infolgedessen überall auf dem Lande ein zunehmender Mangel an Arbeitskräften sich fühlbar machte, so litten doch am empfindlichsten die östl. Distrikte Deutschlands. [* 14] Die dünnbevölkerten Teile stellten das größte Kontingent für Ab- und Auswanderung, weil in ihnen im Unterschiede von den westl. Gegenden die landwirtschaftlichen Arbeiter eine besondere, von den Bodenbesitzern vollständig getrennte Bevölkerungsgruppe bilden, der die Möglichkeit, ein eigenes Besitztum zu erwerben und hierdurch ihre wirtschaftliche und sociale Lage zu verbessern, in der Regel völlig fehlt.
Dreschmaschinen

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Dreschmaschinen.Die Zusammenlegungen und Gemeinheitsteilungen nahmen ihnen die bisher genossenen Bodennutzungen und damit die eigene Viehhaltung. Ungünstig wirkte auf ihre Interessen die zunehmende Verdrängung des Naturallohns durch den Geldlohn. Das Eindringen der landwirtschaftlichen Maschinen endlich, besonders der Dreschmaschinen, [* 15] in den Betrieb gestaltete die ständige Beschäftigung der nicht kontraktlich gebundenen Arbeiter, der eigentlichen Tagelöhner, immer schwieriger und verschlechterte deren Erwerbsverhältnisse, da bei der geringen gewerblichen Entwicklung ein Ersatz für die ausfallende Winterarbeit selten zu gewinnen war.
Die zunehmende Heranziehung von Wanderarbeitern, zum großen Teil poln. und russ. Ursprungs, welche die ansässige Arbeiterschaft zu ersetzen bestimmt sind, ist die notwendige Folge. Die innere Kolonisation löst in den Grenzen [* 16] ihres Umfanges die ländliche Arbeiterfrage, indem sie durch Ansetzung von selbständigen Bauern den Bedarf an Lohnarbeit beschränkt und den schroffen Gegensatz zwischen Besitz und Arbeit aufhebt. Geht die Ansiedelung grundbesitzender Arbeiter mit der Ansetzung von Bauern Hand [* 17] in Hand, so wird voraussichtlich dem weitern Schwinden des ländlichen Arbeiterstandes ein wirksamer Damm entgegengesetzt. Ohne Eröffnung oder Erweiterung der Gelegenheit zum Grunderwerb ist jedenfalls die ländliche Arbeiterfrage nicht lösbar. Von der befriedigenden Lösung dieser Frage aber bleibt in erster Linie die Fortdauer und Lebensfähigkeit des landwirtschaftlichen Großbetriebes abhängig.
Gesicht (Gesichtssinn:

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Gesicht.Ein wesentlich anderes Gesicht [* 18] als in Deutschland und Österreich zeigen die Agrarverhältnisse Frankreichs. Ihr Gepräge erhalten diese durch das allgemeine Vorherrschen des Kleinbauerntums und des Kleinbesitzes, mit dem sich eine starke Parzellenzersplitterung verbindet. Gestützt und gefördert durch das Erbrecht des Code civil, das auf dem Princip des Naturalteilungszwanges ruht, ist die Teilung des Grundeigentums in fortwährender Zunahme begriffen.
Drei Fünftel der selbständigen Landwirte sind Eigentümer, zwei Fünftel Pächter und Teilbauern oder Halbpächter (Métayers). Von der bewirtschafteten Fläche ist nahezu die Hälfte Pachtland, und zwar sind 35,9 Proz. von Zeitpächtern, 13,2 Proz. von Teilbauern bewirtschaftet. Die hypothekarische Schuld ist sowohl infolge der großen Wirtschaftlichkeit der Bevölkerung, welche die Ausdehnung des Betriebes mit den verfügbaren Kapitalmitteln in Einklang zu halten pflegt, wie auch wegen der Eigenart des Hypothekenrechts, das einer Ausbreitung der Grundverschuldung wenig förderlich ist, von geringer Größe.
Kreisabschnitt - Kreis

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Kreise.Von größerer Bedeutung ist der Personalkredit, doch hat sich auch dieser zu keinem bedrohlichen Umfange entwickelt. Die Lage der landwirtschaftlichen Arbeiter ist bei hohen Löhnen eine überaus günstige. Drei Viertel von ihnen verfügt über eigenen Grundbesitz. Unter den ungünstigen Preiskonjunkturen leiden seit dem Anfange der achtziger Jahre auch dort die ländlichen Kreise; [* 19] doch kann von einer Krisis höchstens in Bezug auf die Klasse der Pächter gesprochen werden, von denen manche infolge des Sinkens der Produktenpreise große Vermögensverluste erlitten.
Eine wirkliche Agrarfrage
, wie sie in Deutschland besteht, giebt es in Frankreich kaum, noch weniger eine ländliche
Arbeiterfrage, obschon auch hier die ungünstige Entwicklung der Produktenpreise einen allgemeinen Druck in der Landwirtschaft
erzeugt hat. Die Regierung bat sich in der Hauptsache darauf beschränkt, durch ergiebige Erhöhung der Getreide- und Viehzölle,
deren vertragsmäßige Bindung sie im Unterschiede von Deutschland stets abgelehnt hat, den ungünstigen
Einfluß der niedrigen Weltmarktpreise auf die einheimische Landwirtschaft nach Möglichkeit abzuschwächen.
Bemerkenswert ist es, daß der zur Zeit in Bezug auf das Getreide [* 20] herrschende Preisdruck so stark ist, daß seine Wirkung nicht mehr lediglich den Landwirtschaftsbetrieb der westeurop. Importländer mit einer Krisis bedroht, sondern selbst Exportgebiete, Nordamerika, [* 21] Rußland, Indien, in Mitleidenschaft zieht.
Die Art, wie die agrarischen Fragen sich lösen und gelöst werden, wird wesentlich davon abhängen, ob die äußern Ursachen
der augenblicklich herrschenden Notlage dauernd werden bestehen bleiben oder in kürzerer Zeit aufhören werden zu wirken.
Die Hauptschwierigkeit, welche die Lösung der Agrarfrage
bietet, ist die, daß gerade die Bedrängnis,
in welche die Landwirtschaft auf dem europ. Kontinent infolge der Umgestaltung der Weltproduktions-
und Welthandelsverhältnisse geraten ist, dort, wo sie die Schwächen der bestehenden Agrarverhältnisse offenbar werden
ließ, vielfach selbst zum Hindernis wird, den Meistbedrängten durch Ergreifung organischer Mittel vor dem drohenden Zusammenbruche
zu bewahren.
Mag sich aber auch die Agrarkrisis noch so drohend gestalten, das eine Gute wird sie trotz allem zur Folge haben, daß sie eine Reihe wichtiger und notwendiger Reformen erzwingen wird, die unter andern Umständen nicht so bald zur Verwirklichung gelangt wären. Eine tiefere Erkenntnis der agrarwirtschaftlichen Verhältnisse und eine vollkommenere Organisation aller zur landwirtschaftlichen Produktion und zum ländlichen Besitz in Beziehung stehenden Einrichtungen wird voraussichtlich als dauernde Frucht den kommenden Zeiten verbleiben.
Agrarier - Ägypten

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Seite 67.32.Litteratur. Rodbertus-Jagetzow, Zur Erklärung und Abhilfe der heutigen Kreditnot des ¶
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Grund- besitzes (2 Bde., Jena [* 23] 1869);
von Reitzenstein, Die neuere wirtschaftliche Gesetzgebung Frankreichs (in den «Jahrbüchern für Nationalökonomie», Neue Folge, Bd. XIV, ebd. 1887);
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ders., Bauerngut und Hufenrecht (ebd. 1882);
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Schäffle, Die Inkorporation des Hypothekarkredits (Tüb. 1883);
Erhebungen über die Lage der Landwirtschaft im Großherzogtum Baden [* 24] 1883 (Karlsr. 1884);
von Reitzenstein und Nasse, Agrarische Zustände in Frankreich und England (Lpz. 1884);
Preser, Die Erhaltung des Bauernstandes (ebd. 1884);
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Konkurrenz im Weizenhandel (Tüb. 1886); Sering, Die landwirtschaftliche Konkurrenz Nordamerikas in Gegenwart und Zukunft (Lpz. 1887); von Miaskowski, Agrarpolit. Zeit- und Streitfragen (ebd. 1889);
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von Riepenhausen-Crangen, Gesicherte Familienheimstätten für alle Stände im Deutschen Reich (3. Aufl., Lpz. 1891);
Paasche, Die Entwicklung der brit. Landwirtschaft unter dem Drucke ausländischer Konkurrenz (in den «Jahrbüchern für Nationalökonomie und Statistik», 3. Folge, III, 1892);
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von der Goltz, Die agrarischen Aufgaben der Gegenwart (Jena 1894);
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von Grabmayr, Schuldnot und Agrarnot (Meran [* 27] 1894);
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G. Ruhland, Die internationale Notlage der Landwirtschaft (Berl. 1895);
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Schmoller, Einige Worte zum Antrag Kanitz (in dem «Jahrbuch für Gesetzgebung», Bd. 19, 1895);
Conrad, Die Preisentwicklung der letzten Jahre und der Antrag Kanitz (in den «Jahrbüchern für Nationalökonomie und Statistik», 3. Folge, Bd. 9, 1895);
ders., Agrarkrisis (im «Handwörterbuch der Staatswissenschaften», Bd. 1 und Supplement Bd. 1, Jena 1890 und 1895);
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Argentinien (aus den «Mitteilungen Per Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft», Beilage zu Stück 11 vom
Die Untersuchung der wirtschaftlichen Verhältnisse in 24 Gemeinden Bayerns u. s. w. (in den «Annalen des Deutschen Reichs», Jahrg. 1896, Münch. und Lpz., S. 547 fg.).