| 1 Artikel | Textanfang / Anzahl Wörter |
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| Beschaffenheit | s. Eigenschaft. / 3 |
Verweis zu Eigenschaft auf Seite 5.374
unterscheidendes Merkmal einer Person oder Sache. Man teilt die Eigenschaften in 1) wesentliche (notwendige), die der Person oder Sache nicht fehlen dürfen, ohne daß diese aufhören, zu sein, was sie sein sollen, und die ihrerseits wieder zerfallen in konstitutive oder grundwesentliche, z. B. die Vernünftigkeit des Menschen etc., und in konsekutive oder abgeleitete wesentliche, z. B. die Irrtumsfähigkeit, insofern sie aus der Beschränktheit der menschlichen Kräfte hervorgeht;
2) außerwesentliche (zufällige) Eigenschaften, die einer Person oder Sache wohl fehlen können, ohne daß diese deshalb aufhören, zu sein, was sie sein sollen;
3) eigentümliche Eigenschaften, Eigenschaften im engern Sinn, einer Person oder Sache ausschließlich zukommende Eigenschaften; endlich 4) gemeinsame Eigenschaften, z. B. das Dasein, Beweglichkeit der Tiere etc.
Ende Eigenschaft
→Seite 5.374: Eigenschaftswort =s. Adjektiv.
| Nr. | Ergebnis | Eigenschaft |
|---|---|---|
| 1 | ****** | Ei|gen|schaft, die; -, -en [mhd. eigenschaft, ahd. eiginschaft = Eigentum[srecht], Eigentümlichkeit]: zum Wesen einer Person od. ... |
Ergänzungen aus Duden, Volltext Suche, Kontext und Quellen.
Meyers Konversations-Lexikon, 1888; Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892; 5. Band: Distanzgeschäft - Faidherbe, Seite 374; .
http://www.peter-hug.ch/lexikon/beschaffenheit
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