| 3 Artikel | Textanfang / Anzahl Wörter |
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| Bibel | (griech. Biblia, "Bücher"; auch die Schrift, Heilige Schrift, Wort Gottes), Name / 4574 |
| Bibel _2 | s. Schrift heilige / 2342 |
| Bibel _3 | (vom griech. ta biblia, d. h. die Bücher, gleichsam das Buch der Bücher, das vornehmste Buch / 6780 |
Bibel
6 Seiten, 13'696 Wörter, 97'667 Zeichen
(1) Meyers Konversations-Lexikon, 1888 _ 2
Bibel
* 3 Bibel.
[* 3] (griech.
Biblia,
»Bücher«; auch die
Schrift,
Heilige Schrift,
Wort
Gottes),
Name des Religionsbuches der
Christenheit.
Die Bibel
zerfällt naturgemäß in zwei Teile, gewöhnlich mit abgekürztem
Ausdruck das
Alte und
Neue Testament
genannt, statt des vollständigen und richtigern:
Bücher des
Alten und
Neuen
Testaments. Das
Wort
Testament ist das beibehaltene
lateinische
Wort der
Vulgata, womit sie das griechische diatheke
(Bund) übersetzt, welches in der religiösen
Sprache
[* 4] der
Juden
das
Verhältnis bezeichnet, in welches sich Gott zu dem auserwählten
Volk gestellt hat.
Was zunächst die
Ordnung und
Einteilung des sogen.
Alten
Testaments, d. h. der von dem nachexilischen
Judentum als inspirierte
Religionsurkunden gefaßten Überreste der althebräischen Litteratur, betrifft, so folgt unsre deutsche Lutherbibel
darin
der
Vulgata (s. d.) und diese wieder der griechischen Übersetzung
der
Alexandriner (sogen.
Septuaginta, s. d.), nur daß hier die
Apokryphen, welche
Luther als Anhang geordnet hat, mitten unter
den kanonischen
Büchern sich befinden.
Während diese Ordnung den Inhalt berücksichtigt, so daß auf die historischen Bücher die poetischen, auf diese die prophetischen folgen, teilten die palästinischen Juden nach Ursprung und Autorität und unterschieden Thorah (Gesetz), Nebiim (Propheten) und Ketubim (Schriften), so daß sie auch, nach den beiden Hauptteilen zusammenfassend, vom Alten Testament als von Gesetz und Propheten sprachen. Die Thorah sind die fünf Bücher Mosis. Die Propheten zerfallen in die frühern, d. h. die geschichtlichen Bücher, Josua, Richter, Samuel und Könige, und in die spätern, diese wieder in drei große: Jesaias, Jeremias, Ezechiel, und in zwölf kleine.
Die Schriften (griech. Hagiographa) teilen sich in die poetischen Bücher: Hiob, Sprüche und Psalmen; die Megilloth-Rollen: Hoheslied, Ruth, Klagelieder, Prediger, Esther, und die übrigen: Daniel, Esra, Nehemia und Chronika. Da man die zwölf kleinen Propheten, ebenso die beiden Bücher der Chronika, auch Esra und Nehemia je als Ein Buch ansah, so zählt der Talmud mit den spätern Juden 24 Bücher, Josephus und die Kirchenväter aber nur 22, weil sie Ruth mit den Richtern, die Klagelieder mit Jeremias verbinden.
Was den Inhalt der alttestamentlichen Bücher im allgemeinen betrifft, so enthalten die historischen nach einer allgemeinen Urgeschichte der Menschheit (1. Mos. 1–11). die Geschichte des hebräischen Volkes bis um die Mitte des 5. Jahrh. v. Chr. und zwar so, daß jedes Buch auf das vorhergehende Rücksicht nimmt und auf das folgende vorbereitet. Nur die Chronik wiederholt den Inhalt des zweiten Buches Samuelis und der Bücher der Könige von andern Gesichtspunkten aus.
Die prophetischen Bücher enthalten die Reden und Gesichte der Propheten vom 9. oder 8. Jahrh. v. Chr. bis in die Mitte des 5. Jahrh. herab. Die poetischen Bücher repräsentieren die lyrische (Psalmen), didaktische (Hiob), gnomische (Sprüche Salomos) und erotische (Hoheslied) Poesie. Die Apokryphen (s. d.) des Alten Testaments schließen sich ihrem Inhalt nach an die kanonischen Bücher an, z. B. das Buch Sirach an die Sprüche Salomos. Dagegen artet die Geschichte in ihnen vollends zur eigentlichen Legende aus (so namentlich im zweiten Makkabäerbuch) und wird zur Durchführung lehrhafter Zwecke (wie in den Büchern Tobias und Judith) benutzt. Der Ton der »Weisheit Salomos« sowie der prophetischen Apokryphen (Buch Baruch und Brief des Jeremias) nähert sich bereits demjenigen der neutestamentlichen Lehrschriften.
Der zweite Teil der Bibel
, das die
ältesten Schriftdenkmäler des
Christentums enthaltende
Neue Testament, zerfiel ursprünglich
in das Evangelienbuch und in das Apostelbuch, woran sich die
Apostelgeschichte und
Apokalypse anschlossen.
Auch diese Sammlung ist aus historischen, didaktischen
Schriften und einer prophetischen
Schrift zusammengesetzt. Im Apostelbuch
schieden sich die 14 dem
Paulus beigelegten
Briefe leicht von den sieben Schreiben andrer
Apostel, welche ursprünglich eine
weniger lokal beschränkte Bestimmung hatten und darum gewöhnlich katholische, d. h.
allgemeine,
Briefe genannt wurden.
Die Bücher des Alten Testaments sind in hebräischer, einige Stücke in den Büchern Daniel und Esra in chaldäischer, das Neue Testament ist ursprünglich und ganz in griechischer (genauer: hellenistischer) Sprache geschrieben. Nur von zwei Schriften des Neuen Testaments (Matthäus und Brief an die Hebräer) haben die Alten vielfach, aber fälschlich, behauptet, sie seien ursprünglich in hebräischer, d. h. aramäischer, Sprache geschrieben gewesen. Die griechische Sprache war damals die allgemeine Verkehrssprache des Morgenlandes und seit der Bibelübersetzung der Septuaginta auch in den gottesdienstlichen Gebrauch der Juden übergegangen. Nur in dieser Sprache konnte die zukünftige Weltreligion ihren sichern Ausdruck finden.
Das erste Zeichen von dem Vorhandensein der alttestamentlichen Sammlung ist die Erwähnung derselben im Prolog des Jesus Sirach (132 v. Chr.); später führt Philo das Alte Testament als ein Ganzes an und citiert Stellen daraus, aber erst Josephus kennt nachweisbar die jetzigen alttestamentlichen Bücher. Dieselben haben sich ohne Zweifel erst allmählich zusammengefunden. Die jüdische Tradition, wonach unter Esra die »große Synagoge« (s. d.) die Sammlung zu stande gebracht haben soll, ist nachweisbar ebenso unhistorisch wie die Sage, daß Esra durch göttliche Eingebung die alttestamentlichen Bücher wiederhergestellt und zusammengefaßt habe.
Wohl aber war er an der Redaktion der ältesten der drei Sammlungen beteiligt, d. h. an der Abfassung des Gesetzes. Die Verlesung desselben an den Sabbaten nach einem feststehenden Lesekreis galt schon zu Jesu Zeiten als alte Gewohnheit, und die Samaritaner kennen noch keine andern heiligen Schriften. Erst später kam es zu einer zweiten Sammlung, welche die Propheten umschloß. Den gottesdienstlichen Gebrauch derselben ersehen wir aus Luk. 4, 16–21. Man nannte die Lesestücke aus dem Gesetz Paraschen, die aus den Propheten Haphtharen. ¶
Die dritte, gemischte Sammlung stammt frühstens aus der Mitte des 2. Jahrh. v. Chr. und stand selbst zur neutestamentlichen Zeit noch nicht in allen ihren Teilen fest. Auf alle drei Sammlungen wurden von seiten der Kirchenväter, im schwankenden Gegensatz zu den Apokryphen (s. d.), Name und Begriff des Kanon angewandt. S. Kanonische Bücher.
Genauer können wir den Verlauf der Bildung des neutestamentlichen Kanon verfolgen. Die christliche Litteratur beginnt mit den Briefen des Apostels Paulus (53–63) und der Offenbarung des Johannes (68). Noch vor der Zerstörung Jerusalems (70) war auch schon derjenige Typus der Darstellung des Lebens Jesu zur Ausbildung gelangt, welcher den ältern, unsern drei ersten Evangelien (70–110) zu Grunde liegt. Die übrigen neutestamentlichen Schriften entstanden meist in der ersten Hälfte des 2. Jahrh. Nur sehr allmählich tritt der Gebrauch aller dieser Bücher in der Kirche hervor und zwar zunächst noch ohne irgend einen Anspruch auf gottesdienstliche Geltung oder kanonische Autorität.
Die ersten Gemeinden schöpften ihre Erbauung aus dem Alten Testament, dessen Auslegung man nach Maßgabe der neuen Offenbarung umgestaltete. Daher findet sich auch bis in die zweite Hälfte des 2. Jahrh. herab noch keine Berufung auf neutestamentliche Schriften als beweiskräftige, nur namentliche Anführungen einzelner Sentenzen, meist Sprüche Jesu. Zuerst suchten sich die häretischen Sekten für ihre abweichenden Lehrmeinungen eine sichernde Unterlage in einem Kanon zu schaffen.
* 6 Italiens.
Marcion (um 144) legte sich eine Sammlung an, die aus einem Evangelium (Lukas) und zehn Paulinischen Briefen bestand. In den Gemeinden empfand man dasselbe Bedürfnis um so mehr, als die lebendige Tradition erlosch, den Heidenchristen das Verständnis des Alten Testaments ferner trat und bei dem Auftreten der verschiedensten Richtungen ein Zurückgehen auf einen gemeinsam anerkannten Ausdruck des allgemeinen Glaubensbewußtseins in den Briefen und Schriften der Apostel nicht länger entbehrt werden konnte. So fanden sich am Ende des 2. Jahrh. in den Gemeinden Syriens, Kleinasiens, Nordafrikas, Italiens [* 6] und Südgalliens Sammlungen apostolischer Schriftwerke, die übereinstimmend die vier Evangelien, die Apostelgeschichte, die 13 Briefe des Paulus, einen Brief des Petrus und einen des Johannes enthielten.
Die Sammlung der Evangelien war also gegen 200 schon abgeschlossen, nicht aber die der apostolischen Schriften. Aus bestimmten Zeugnissen ergibt sich aber auch, daß neben den genannten noch mancherlei später nicht mehr als apostolisch anerkannte Schriften im kirchlichen Gebrauch waren, welche erst allmählich von den kanonischen, als inspiriert angesehenen, geschieden wurden. Von großer Bedeutung für die Geschichte des Kanon ist die Angabe des Geschichtschreibers Eusebios von Cäsarea, welcher um 326 als »allgemein anerkannt« (Homologumena) nur die oben angeführten Bücher aufzählt, während er die übrigen Petrus- und Johannes- sowie die Jakobus- und Judas-Briefe unter die widersprochenen Schriften (Antilegomena) stellte, zu welchen ihm, wiewohl in untergeordneter Weise, noch die »Thaten des Paulus«, der Hirt des Hermas, die Apokalypse des Petrus, der Brief des Barnabas und die Apostolischen Konstitutionen gehören. Am längsten waren zwischen Abendland und Morgenland der Hebräerbrief und die Apokalypse des Johannes streitig; aber um 400 ließ man sich diese endlich auch im Osten, jenen auch im Westen des Reichs gefallen.
* 7 Karthago.
Augustinus ließ auf seinen Synoden zu Hippo (393) und zu Karthago [* 7] (397) das Neue Testament in seinem jetzigen Umfang kanonisieren, indem er zugleich dem Alten die Apokryphen einverleibte, und im Verlauf der nächsten Jahrhunderte bestätigten mehrere Päpste, 1000 Jahre später auch das Konzil von Trident diesen Kanon. Die Reformation lenkte die Blicke zwar wieder auf den Kanon hin, aber man wagte nicht, über des Hieronymus Zweifel hinauszugreifen. An sich zwar lag es im Prinzip der Reformation, eine freiere Stellung auch zum Kanon einzunehmen.
Bekannt ist Luthers sehr unabhängiges Urteil über einzelne Bücher, wie über Esther, die Apokalypse und den Brief des Jakobus. Der Grundsatz, daß zuletzt nur das Zeugnis des Heiligen Geistes die kanonische Autorität einer Schrift begründe, ließ ebenso kritischen und historischen wie dogmatischen Zweifeln Raum. Nach Luthers Vorgang unterschieden daher die ältern Lutheraner wieder zwischen kanonischen und deuterokanonischen (apokryphischen) Büchern des Neuen Testaments; leider folgten die spätern Theologen den Reformierten, welche den katholischen Kanon des Neuen Testaments festhielten, ohne daß er jedoch in den deutschen Bekenntnisschriften so, wie in einigen reformierten geschieht, symbolisch fixiert worden wäre.
Während nun im kirchlichen Gebrauch sämtliche Bücher des Alten und Neuen Testaments gleichberechtigt nebeneinander stehen, hat seit Semler (»Von der freien Untersuchung des Kanons«, Halle [* 8] 1771–75) die Wissenschaft mit immer größerm Eifer sich der Erforschung der Zeit und des Ursprungs der biblischen Schriften gewidmet, und man ist allmählich innerhalb der freilich eng gezogenen Grenzen [* 9] einer nach wissenschaftlicher Methode verfahrenden Theologie zu wirklicher Unbefangenheit bezüglich des historischen Urteils und zu in allen Hauptpunkten übereinstimmenden Resultaten gelangt.
* 10 Schreibkunst.
Kapiteleinteilung. Verse. Von ihrem Ursprung bis zur Erfindung der Buchdruckerkunst erfuhren die biblischen
Bücher eine doppelte Reihe von Veränderungen, zunächst solche, welche nur teils von den Fortschritten der Schreibkunst,
[* 10] teils
von den wechselnden Versuchen, das Lesen und Verstehen zu erleichtern, abhingen; dann auch solche, welche die Worte und Gedanken,
also die wesentliche, innere Gestalt des Bibel
textes, betrafen. Der Text des Alten Testaments wurde schon
von den Rabbinern in Verse abgeteilt; ihre Bezeichnung mit Zahlen ist aber erst spät, zuerst durch Robert Stephanus in der Vulgata
1555–58, eingeführt worden. Im hebräischen Text erschien sie vollständig erst in Athias' Bibelausgabe von 1661. Weit jünger
und christlichen Ursprungs ist die heutige Kapiteleinteilung, welche zuerst Daniel Bomberg in den gedruckten
hebräischen Text (1525) aufgenommen hat. Im Neuen Testament ist die Versabteilung noch jüngern Ursprungs als im Alten Testament.
Zum Behuf des Vorlesens teilte der alexandrinische Diakonus Euthalios in seiner um 60 veranstalteten Ausgabe der Apostelgeschichte und Briefe den Text nach Stichen oder Verszeilen ab, auf die so viel Worte kamen, als beim Vorlesen zusammen gelesen werden sollten. Diese Einteilungs- und Zahlungsart wurde Stichometrie genannt und, da sie Beifall fand, von andern auch auf die Evangelien übertragen. Um den Raum zu ersparen, setzte man später die Stichen nicht mehr ab, sondern begnügte sich, das Ende derselben durch Punkte oder andre Zeichen zu bemerken. Mit unsern heutigen Versen haben diese Lesezeilen jedoch nur entfernte Ähnlichkeit. Eine Kapiteleinteilung wird zwar schon bei den Kirchenvätern erwähnt, doch sind ¶
damit wahrscheinlich nur unbestimmte Abschnitte gemeint. In der Mitte des 3. Jahrh. teilte Ammonios von Alexandria zum Behuf
einer Evangelienharmonie den Text der Evangelien in viele kleinere Abschnitte ein, welche Einteilung Eusebios im 4. Jahrh. in
seinen »Canones« (einer Bearbeitung jener Harmonie) anwandte und vervollkommte. Später wurden in den Evangelien
größere Abschnitte üblich, und in der Mitte des 13. Jahrh. kam endlich eine gleichförmige, freilich
nicht tadellose Einteilung für die ganze Bibel
zu stande, welche dem Kardinal Hugo von St. Caro zugeschrieben wird, der sie zum
Behuf einer lateinischen Konkordanz unternommen haben soll.
Diese jetzigen Kapitel kamen im 15. Jahrh. in die griechischen Exemplare des Neuen Testaments. Die jetzige Verseinteilung im Neuen Testament ist der alttestamentlichen nachgebildet und findet sich zuerst in Exemplaren der Vulgata; erst 1551 brachte sie Robert Stephanus am Rande des griechischen Textes an. Ebenfalls spätere Zusätze zu den neutestamentlichen Büchern sind die Über- und Unterschriften. Die erstern rühren von den Sammlern des Kanon her, jünger und noch wertloser sind die Unterschriften, welche anfangs bloß den Titel wiederholten, später hieran auch Vermutungen über den Verfasser, über Zeit und Ort der Abfassung u. dgl. knüpften.
Der Bibeltext
, wie er uns jetzt vorliegt, ist sowohl im Alten als im Neuen Testament ein vielfach verderbter
und zwar um der vielen Abschriften willen mehr als bei irgend einem Werk des Altertums. Bei der Art und Weise, wie vor Erfindung
des Buchdrucks die Schriften vervielfältigt wurden, waren Fehler unvermeidlich, die durch die mancherlei Selbsttäuschungen
des Auges, des Ohrs, des Gedächtnisses und des Urteils veranlaßt wurden, wenn beim Lesen ähnliche Buchstaben,
Silben oder Wörter verwechselt, Zeilen oder Sätze mit gleichem Anfang oder gleichem Ende übersehen, beim Diktieren Gleichlautendes
falsch aufgefaßt, beim gedächtnismäßigen Aufschreiben in der Eile Synonymen und Sätze miteinander vertauscht, Abkürzungen
falsch aufgelöst, Randbemerkungen in den Text gezogen oder in der Wortabteilung Fehler gemacht wurden.
* 12 Himmel.
Anderseits veränderte man den Text mit Absicht, indem man mit unkritischer Geschäftigkeit angebliche Verbesserungen wirklicher oder vermeintlicher Fehler einschob, wo ein Wort dunkel oder anstößig schien, Konjekturen sich erlaubte etc. Besonders bezüglich des Neuen Testaments kam auch ein dogmatisches Interesse hinzu; oft haben sich die Parteien den Vorwurf absichtlicher Textfälschung gegenseitig gemacht, und anerkannt ist, daß namentlich die Stelle von den drei Zeugen im Himmel [* 12] (1. Joh. 5, 7). in der abendländischen Kirche des 5. Jahrh. entstanden ist.
Altes Testament. Die erste Periode der alttestamentlichen Textgeschichte reicht bis zur Schließung des Kanon in der neutestamentlichen Zeit. Hier wurde der Text zunächst aus der althebräischen in die sogen. Quadratschrift umgeschrieben. Da die Bücher vor ihrer Sammlung von den Abschreibern gewissermaßen als Privateigentum betrachtet zu werden pflegten, so konnte die Willkür, die damals durch keine kirchliche Autorität im Zaum gehalten wurde, am ungehinderten mit ihnen schalten.
Beweisend jedoch für die Nachlässigkeit und Willkür der Abschreiber sind die vielen Differenzen in den parallelen Abschnitten;
Ps. 40, 14. ff. mit Ps. 70;.
Ps. 18. mit 2. Sam. 22;.
Ps. 108. mit Ps. 57, 8–12. u. 60, 7–14;
Ps. 105. mit 1. Chron. 16, 8–22;
Ps. 116. mit 1. Chron. 16, 32–33;
Jes. 37. und 38 mit 2. Kön. 18. und 19;
Jerem. 52 mit 2. Kön. 24;.
Jes. 15. und 16 mit Jerem. 48 u. s. f. In die zweite Periode, von der Schließung des Kanon bis zur Vollendung des Talmuds um 500 n. Chr., fällt zunächst die Feststellung des Konsonantentextes nebst getreuer Fortpflanzung der (noch nicht geschriebenen) Vokalisation, endlich auch die Wort- und Versabteilung.
Die Scheu vor jeder Änderung des heiligen Textes (Chetib) rief die Sitte hervor, da, wo man aus exegetischen oder kritischen Gründen ein Wort, welches im Text stand, nicht las oder umgekehrt, oder es anders las, die Textänderung (Keri) am Rand zu bemerken. In der folgenden masoretischen (s. Masora) Periode vom 6. bis 11. Jahrh. war neben der Fortführung und Aufzeichnung der kritisch-exegetischen Studien zum Texte das Hauptsächlichste seine Vokalisation und Punktation.
* 13 Palästina.
Man fuhr fort, den rezipierten Text aufs sorgfältigste zu überwachen, zählte die Verse, Wörter und Konsonanten, gab den mittelsten Buchstaben an, bemerkte die ungewöhnliche Gestaltung gewisser Buchstaben (literae majusculae, minusculae, suspensae, inversae). Den Abschluß für die Geschichte des alttestamentlichen Textes bildet die Vergleichung der babylonischen und palästinischen Lesarten im 11. Jahrh. durch Aaron Ben Ascher und Mose Ben Naphtali, beide Vorsteher von Akademien, jener in Palästina, [* 13] dieser in Babylonien.
Alle auf uns gekommenen Kodices (weit über 1000) enthalten den masoretischen Text; es ist aber keiner von denen, welche das ganze Alte Testament enthalten, älter als 800 Jahre, denn die unbrauchbar gewordenen Handschriften wurden, um sie vor Profanation zu bewahren, vernichtet. Diese der vierten Periode angehörigen Handschriften sind entweder Synagogenrollen, ohne Vokale in Quadratschrift auf Pergament geschrieben, nur den Pentateuch und die Haphtharen, selten die Megilloth enthaltend, oder Privatabschriften, teils auf Pergament, teils auf Papier geschrieben und zwar meist mit Vokalen, auch in rabbinischer Schrift, häufig mit zwischengeschriebener chaldäischer Paraphrase oder mit der Masora, rabbinischen Kommentaren und Gebeten am Rande.
Die fünfte Periode umfaßt die Geschichte des gedruckten Textes. Zuerst erschienen einzelne Teile, so der Psalter mit Kimchis
Kommentar (1477). Die ältesten vollständigen Ausgaben erschienen zu Soncino 1488 und zu Brescia 1494. Einen davon unabhängigen
Text nach Handschriften gab die Complutensische Polyglotte (1514–17). Die Grundlage für die nächsten Ausgaben
wurde Bombergs rabbinische Bibel
(Venedig
[* 14] 1518; 2. Aufl. von Rabbi Jakob Ben Chajim, das. 1525–26). Aus der Amsterdamer Ausgabe des
Athias (1661) dagegen flossen die meisten jetzt im Gebrauch befindlichen, von denen wegen des Reichtums der Varianten die Kennicottsche
(Oxford
[* 15] 1776) und als Handausgaben die von Hahn
[* 16] (Leipz. 1838, neue Ausg. 1881) und von Theile (das.
1859, 4. Aufl. 1873) zu nennen sind.
Neues Testament. Weit verderbter als der alttestamentliche ist der neutestamentliche Text, denn hier wirkten in erhöhtem Maß alle die Umstände ein, aus denen Textänderungen hervorgehen, und es fehlte der sichernde Schutz, den die jüdischen Akademien dem Alten Testament gewährten. Es wird die Zahl der Lesarten und Varianten im Neuen Testament auf 30,000 angegeben. (Vgl. Tischendorf, Haben wir den echten Schrifttext? Leipz. 1873.) Die Wiederherstellung des echten Textes ist daher eine nie völlig lösbare Aufgabe. Als Mittel dazu dienen die alten Handschriften, die Übersetzungen und die Citate bei ¶
Fortsetzung Bibel:
(2) Biblische Real- und Verbal-Handkonkordanz, 1890 _ 32
s. Schrift heilige
§. 1. Bedeutet das Buch schlechthin oder vorzugsweise, das Buch aller Bücher, welches wegen seines Ursprungs, Inhalt und seiner Kraft allen andern Büchern unendlich vorgezogen, und vor allen gelesen werden soll; das zugleich Norm und Maßstab des Werthes aller Bücher ist. Seine 2 Theile sind das Alte und Neue Testament. (S. diese Art.)
§. 2. Diese Handschrift GOttes (chirographum Dei, Augustin in Ps. 144.),. worin er seinen väterlichen Willen und unsere Seligkeit besiegelt, hat GOtt zum Urheber, 2 Tim. 3, 16. 17. 1 Petr. 1, 21. und weist uns Menschen den Weg zur Seligkeit, Joh. 5, 39. c. 6, 63. 68. c. 20, 31. Sie ist ein Brief GOttes an die Menschen, worin er ihnen schreibt: 1. ihr seid abgefallen von mir, seid in Sünde und Elend gerathen;
2. ich bin bereit und willig, euch wieder anzunehmen und durch Christum, meinen Sohn, zu erlösen und selig zu machen;
3. wenn ihr glaubt und folgt.
Sie ist der rechte Jacobsbrunnen, Joh. 4, 6. 14. 15. Heilsbrunnen, Esa. 12, 3. das Paradies, wo der rechte Baum des Lebens steht, Offb. 22, 2. Der Baum, an dem man, so oft man will, klopfen kann, und immer neue Früchte findet. Luther Tischreden c. 1.
Da man fast ganz mit denselben Waffen, wie Römischkatholische, z. E. Bellarmin, de verbo Dei (Disputatt. Rob. Bell. ed. Prag. 1721. Tom. I. S. 1–131.), besonders lib. 4. de verbo Dei non scripto. ibid. S. 100 ff. Prechtl, Friedensworte an die katholische und protestantische Kirche für Wiedervereinigung, Sulzbach 1810, auch in der protestantischen Kirche, z. E. nach Lessing (Böhme), Neue Erklärung des höchstwichtigen Paulinischen Gegensatzes Buchstabe und Geist, Jena 1799. Schultheß und Orelli, Nationalismus und Supernaturalismus. Zürich 1822. Delbrück, Philipp Melanchthon der Glaubenslehrer, Bonn 1826. Daniel, Theologische Controversen, Halle 1843. S. 1–102. – die Geltung der Bibel, besonders des N. T. als höchste, alleinige Erkenntnißquelle des Glaubens bestritten hat: so dürfte zur Vertheidigung derselben auch hier Einiges beizubringen zweckmäßig sein.
1. Wenn Christus wollte, daß Alle, die an ihn einst glauben würden, durch das Wort der Apostel glauben sollten, Joh. 17, 20. und sein Blick hier in dieser feierlichen Stunde, in der Aussicht auf die künftige Herrlichkeit, nicht auf den engen Kreis der Zeitgenossen der Apostel zu beschränken ist, sondern auf die künftigen Geschlechter der Gläubigen ausgedehnt, gedacht werden muß, wie auch das Folgende v. 21–24. damit zustammenstimmt: so konnte diese Erwartung schwerlich in Erfüllung gehen, ohne daß die Apostel schriftliche Denkmäler ihres evangelischen Zeugnisses hinterlassen hätten.
Selbst die zuversichtliche Verheißung, Matth. 26, 13. würde keine Gewähr ihrer Erfüllung gehabt haben, ohne schriftliche Aufbewahrung. Die Erfahrung lehrts ja augenscheinlich, wie Vieles aus dem unermeßlich reichen Leben Jesu, Joh. 20, 30. ist der Nachwelt unbekannt geblieben, weil es nicht niedergeschrieben worden ist. Daß wir nun aber keinen ausdrücklichen Befehl Christi an die Apostel, seine Geschichte und Lehre aufzuschreiben, vorfinden («Si Christo et Apostolis fuisset propositum, verbum Dei coarctandi et restringendi ad Scripturam, in primis rem tanti momenti Christus aperte praecepisset, et Apostoli alicubi testarentur, se ex Domini mandato scribere, quemadmodum ex Domini mandato in toto orbe docuerunt; at id nusquam legimus.» Bellarmin 1. c. lib. 4. c. 4. 5. 8. S. 104.), kann uns nicht im Mindesten befremden. Es bedürfte damals keines ¶
Befehls, weil das Aufschreiben erst später zu geschehen brauchte, fürs Erste aber gepredigt werden sollte. Nachdem dieses geschehen war, konnte der Geist, der sie überall leitete, und das natürliche Bedürfniß selbst sie darauf aufmerksam machen, daß ein schriftliches Zeugniß für die Nachwelt unentbehrlich sei. Daß sie schrieben, geschah ganz im Geiste und Sinne Christi; oder wird man sagen wollen, sie hätten geschrieben, ungeachtet sie wußten, daß Christus keine Schrift in seiner Kirche gewollt hätte?! Es war ein heiliger Drang, der sie dazu vermochte.
Johannes bezeugt es, Joh. 20, 31. und 1 Joh. 1, 1–4. (wobei es doch offenbar auf die Verkündigung des Geschehenen und Gehörten im Evangelio, dessen Begleitschreiben der Brief war, hindeutete), daß er schrieb, um den Glauben an Christum, die Gemeinschaft mit dem Vater und Sohne zu fördern. Dasselbe deutet Petrus, 2 Petr. 1. 15. dasselbe Lucas an, Luc. 1, 4. Der Gedanke an die Nachwelt war ihnen nicht fern, noch viel weniger Christo. Warum JEsus selbst nicht schreiben konnte, s. Art. JEsus, §. 3.
2. Wenn, so lange es keine neutestamentliche Schrift gab, die mündliche Predigt der Apostel unentbehrliche Erkenntnißquelle des Glaubens war, und dieses Wort unbedingte Auctorität hatte, weil Christus aus ihnen redete, und erklärt hatte, daß wer sie höre, ihn selbst höre, wer sie verwerfe, ihn selbst verwerfe, und höchst strafwürdig und verdammlich sei, Matth. 10, 14. 15. Luc. 10, 16. so muß doch, nachdem ihre mündliche Predigt aufgehört hat, ihr geschriebenes Wort eine gleiche Nothwendigkeit und ein gleiches Ansehen behalten.
3. Die Form der neutestamentlichen Schriften ist für ihren Zweck die angemessenste. «Quellen von Glaubenssystemen» (Daniel 1. c. S. 11.) wollen sie nicht sein, aber Quellen des Glaubens. Wie sollte sich ein trockenes Compendium in logischer Schulform zur Erbauung in der Kirche und zur Privatandacht eignen? («Si Apostoli doctrinam suam literis consignare ex professo voluissent, certe Catechismum ut similem librum confecissent» Bellarmin 1. c. S. 105.) Die Schriften, wie wir sie haben, sind die zu christlichen Zwecken, zum Glaubensaufbau und zur Erregung des christlichen Lebens treffendsten und geeignetsten. Erst die einfache treue Darstellung des heiligsten, segensreichsten Lebens in der Geschichte Christi, und dann die fortwirkende Kraft und die reinen Herzensergießungen des Geistes Christi in der Apostelgeschichte und in den Briefen; wie viel mehr wirkte das auf die Herzen, als eine in wissenschaftlicher Form abgefaßte Schrift! Die systematische Anordnung der evangelischen Lehre ist dem menschlichen Geiste überlassen.
4. Die Praxis der alten Kirche kann gegen die Unentbehrlichkeit der Schrift nicht entscheiden. Wenn auch die Kirche eher da war, als es ein N. T. gab, und wenn, so lange die lebendige Apostolische Predigt erscholl, oder ihr Nachklang forttönte, die Schriften nicht so dringendes Bedürfniß waren: so ist es ganz unstatthaft, davon einen Schluß zu machen auf Zeiten, wo die Apostolische Predigt längst verklungen ist. – Darum fühlte auch schon die älteste Kirche die Nothwendigkeit des Gebrauchs der Schriften des N. T. – Sie hat sich von Anfang an dem Ansehen der Apostel untergeordnet, und zwar gleichmäßig ihrem Worte und ihrer Schrift. Sie stellt nicht etwa die Apostolischen Schriften in Eine Reihe mit anderen christlichen Schriften, sondern weit über diese. Polycarp, Ep. ad Phil. c. 3. PP. Apost. II. 187. «Weder ich noch ein Anderer meines Gleichen kann der Weisheit des seligen und verherrlichten Paulus beikommen. – Abwesend hat er an euch Briefe geschrieben. Wenn ihr in diese hineinschaut, so könnt ihr erbaut werden auf den Glauben, der euch gegeben ist.» Irenaeus adv.
Her. III. 1. Non per alios dispositionem salutis nostrae cognovimus, quam per eos, per quos Evangelium pervenit ad nos, quod quidem tunc praeconiaverunt, postea vero per Dei voluntatem in Scripturis nobis tradiderunt, fundamentum et columnam fidei nostrae futurum. Das Letzte spricht offenbar den Gedanken aus, daß eben die Schrift für die Zukunft der Kirche, nach den Zeiten der Apostel, Glaubensgrund bleiben sollte. (Eine gute Vertheidigung dieser Stelle gegen Bellarmin's Verdrehungen s. in Chamier Panstrat. Cathol. Tom. I. S. 106 ff.) Ueberhaupt ist hier noch mit großem Nutzen zu gebrauchen: Walch, Krit. Unters. vom Gebrauche der h. S. unter den alten Christen in den vier ersten Jahrhunderten. L. 1779. worauf Lessing, ob er gleich noch zwei Jahre Zeit hatte, die Antwort schuldig geblieben ist.
5. Wenn man sagt, nicht die Schrift, sondern der lebendige Geist habe nach Christi Absicht, neben der lebendigen Predigt, den Glauben und die Kirche erhalten sollen: so ist nicht zu begreifen, wie dieser Geist sich habe sollen erhalten ohne das Mittel der Schrift. Der Geist kommt aus dem Glauben, Joh. 7, 39. A.G. 2, 38. Gal. 3, 2. der Glaube aber aus der Predigt des Wortes, Röm. 10, 17. welches uns in der Schrift gegeben ist. Wird diese Quelle verstopft, dann hat Jeder das Recht, sich einen Geist zu machen, wie es ihm gutdünkt, und es ist der Schwärmerei Thor und Thür geöffnet.
«Geist hin, Geist her, ich bin auch im Geiste gewesen, und habe auch Geister gesehen (wenns ja gelten soll vom eignen Fleische rühmen), vielleicht mehr, denn ebendieselbigen (die sich des Geistes rühmen und die Schrift geringe achten) noch im Jahr sehen werden, wie fest sie auch sich rühmen. Auch hat mein Geist sich etwas beweiset, so doch ihr Geist im Winkel gar stille ist, und nicht viel mehr thut, denn seinen Ruhm aufwirft. Das weiß ich aber wohl, wie fast der Geist Alles allein thut. Wäre ich doch allen Büschen zu ferne gewesen, wo mir nicht die Sprachen geholfen, und mich der Schrift sicher und gewiß gemacht hätten. – – Der Teufel achtet meinen Geist nicht so fast, als meine Sprache und Feder in der Schrift. Denn mein Geist nimmt ihm nichts, denn mich allein; aber die heilige Schrift und Sprachen machen ihm die Welt zu enge, und thut ihm Schaden in seinem Reiche.» Luther an die Rathsherren, daß sie christliche Schulen aufrichten sollen. Werke X. 553. 54. Eine Berufung auf das in den Kirchen vorhandene christliche Bewußtsein ist eben so unzureichend: da man gar keine Gewißheit hat, ob es ein lauteres und nicht etwa ein inftcirtes ist, wenn es nicht aus der Schrift, als aus seiner Quelle entsprungen ist, und an derselben seinen richtenden und rechtfertigenden Maßstab findet.
6. Daß endlich die Tradition als Erkenntnißquelle zur Schrift nothwendig hinzukommen müsse, ermangelt alles festen Grundes. Daß in der ersten Zeit der christlichen Kirche die Lehrer sich darauf beriefen, und unter gewissen Umständen, besonders im Streite mit den Häretikern, Gebrauch davon machten, ist leicht erklärbar; doch mit der Bestimmung, daß das mündlich Mitgetheilte, wie Irenäus in Beziehung ¶
auf Polycarpus sagt, bei Euseb. H. E. V. c. 20. 'symphona tais graphais' war. Daß aber im Fortgange der Zeit dies immer weniger genügen konnte, und die Schrift als die Haupterkenntnißquelle diente, ist ebenso gewiß. Doch die Frage ist hier nur, ob sie für uns jetzt brauchbar sei? Wie könnte Tradition der späten Nachwelt genügen? Im Munde der Menschen wäre das Christenthum zuletzt ganz entstellt, ganz unkenntlich geworden: die Schrift bleibt unverändert, und widersteht aller Willkühr und allem Wechsel der menschlichen Meinungen.
Wir würden keine reine und zuverlässige Kenntniß weder von der Geschichte noch von der Lehre JEsu Christi haben, wenn wir keine Schrift hätten. Was soll die Tradition geben? Soll sie noch viel zur Heilslehre Wichtiges, was in der Schrift fehlt, uns bringen, so mögen ihre Freunde diesen Fund uns nachweisen, und angeben, wo sie ihn her haben. Jedermann aber weiß, daß, was außer der Schriftlehre aus der Tradition, dieser Büchse der Pandora, gekommen ist, eben nichts Ersprießliches gewesen ist.
Wir meinen, daß uns an dem, was wir in der Schrift haben, völlig genügen kann, und daß es keinen Sinn hat, von einem Christenthum außer dem Schriftchristenthum reden wollen. Man sagt zuletzt, daß die Tradition hauptsächlich wichtig sei zur Erklärung der Schrift, die oft dunkel und höchst streitiger Auslegung sei. Diesen Gebrauch hat die evangelische Kirche gern der Tradition in vielen Fällen zugestanden; besonders wo die Auslegung einer Stelle oder Lehre in den ältesten Kirchenlehrern mit einer gewissen Einstimmigkeit gefunden wird, und auf den apostolischen Ursprung zurückschließen läßt; s. vorzügl.
Ernesti, Opusc. Theol. p. 161 s. 166 s. Aber eine ausreichende und sichere Hülfe zur Auslegung der Schrift bietet die Tradition durchaus nicht an. Sie weist uns die häufigen Widersprüche der alten Lehrer unter sich nach, und gerade in Stellen, die besonders für das römischkatholische System von Wichtigkeit sind. Ein merkwürdiges Beispiel bietet die Stelle Matth. 16, 18. dar. Daß Augustin in der Erklärung davon sich nicht gleich bleibt, bemerkt selbst Sixtus Senensis in der Bibliotheca 8ancta.
Tom. II. 496. daß auch Päpste divergiren (Leo I. und viele Päpste erklärten sie nicht vom Petrus, sondern von dem Bekenntniß Petri), zeigt Cyprian, Belehrung vom Papstthum S. 246–271. und Febronius (Hontheim), de 8tatu Ecclesiae I. 12–20. Ja selbst neuere katholische Theologen haben bisweilen (nach den freien Aeußerungen schon des Marinier auf dem Concil zu Trident, s. Sarpi, Hist. ed. Courayer I. 262 ff.) offen die gänzliche Unsicherheit und Unzulänglichkeit der Tradition eingestanden, und dagegen gründliches Schriftstudium empfohlen.
Ein sehr zu beachtendes Zeugniß dieser Art findet sich in Arigler, Prof. Studii bibl., Oratio de Certidudine Studii biblici. Wien 1809. S. 16. 17. Quatenus traditio jure opponitur studio biblico, non historice sed dogmatice spectanda est. Ex hac parte autem spectata nititur eo pricipio, quod egregie expressit Vincentius Lirinensis: nempe id verum esse, quod semper, quod ubique et ab omnibus creditum est. Quam egregium vero illud est, si ut idea spectator;
tam difficile quoque est, sicubi ad dirimendam controversioam adhibeatur. Ut enim nihil dicam, perexigua speresse nobis aniquissimorum Patrum opera;
eorum, quae supersunt, severe antea, quam certus fieri usus possit, examinandem esse 'gnesioteta', et imegritatem, cum constet, plura eis esse supposita;
genuine vel consulto interpolate, vel librariorum negligentia aut imperitia depravata: id unice observo: cujuslibet fere Patris cogitandi, sentiendi, loquendique rationem peculiarem esse, et proprium proinde stadium requirere, quo innotescat, quae fuerit ejus sententia, denique quaenam e sua privati, quaenam ex ecclesiae suae mente dixerit. Ad haec autem rite cognoscenda, heu quam multa adhuc praestanda restant, et quam parum est, quod in his jam praestitum est, ratione habita eorum, quae ad juvandum studium biblicum parata sunt.
Rebus vero ita comparatis, quo pacto traditionis causa meliori loco posita esse queat, quam diciplinae biblicae? Dalleum adenat, qui contrarium sentiunt, videantque quibus exceptionibus quotque dubiis in hac re cuncta adhuc pateant.
§. 3. Unter den Capiteln, deren sie über 1300 enthält, sind die 3 vornehmsten: das 3te im 1 Mose, das 3te im Evangelium Johannes, und das 3te an die Römer. Die drei schönsten Sprüche sind:
Ich will Feindschaft setzen zwischen dir und dem Weibe etc., 1 Mos. 3, 15.
Also hat GOtt die Welt geliebet etc., Joh. 3, 16.
Das Blut JEsu Christi macht uns rein etc., 1 Joh. 1, 7.
§.4. Ein Jeder ist verbunden, diese fleißig zu lesen, und hat die zwei Hauptregeln: Glaube und Liede beständig ans Herz zu legen a) wegen GOttes Befehls, Esa. 34, 16. Joh. 5, 39. b) wegen des herrlichen Nutzens, Joh. 5, 39. Ps. 1, 1. 2.
Ende Bibel (2)
→Seite 32.181: Bichri =Erstgeborner. Der Vater des aufrührerischen Seba, 2 Sam. 20,
(3) Brockhaus´ Konversationslexikon, 1902-1910 _ 52
[2.879] Bibel (griech. Biblia
[* 3] (vom griech. ta biblia, d. h. die Bücher, gleichsam das Buch der Bücher, das vornehmste Buch) oder Heilige Schrift, die Sammlung derjenigen heiligen Schriften, die von den Christen als Urkunden ihrer göttlich geoffenbarten Religion angesehen werden. Nach Sprache und Inhalt sind diese Bücher in zwei sehr ungleiche Teile geschieden, in das Alte und das Neue Testament, jenes, soweit es vom Judentum anerkannt wird, in hebr. und aramäischer, dieses in griech. Sprache; doch gehören zum Alten Testament nach der Auffassung des hellenistischen Judentums wie der alten Kirche auch Bücher in griech. Sprache (s. Apokryphen).
* 20 Jerusalem.
1. Entstehung des Kanons. A. Das Alte Testament ist die Sammlung der von den Juden und danach auch von der christl. Kirche als die Urkunden der göttlichen Offenbarung an das alte Bundesvolk Israel heilig gehaltenen Bücher. Nach der jüd. Tradition soll der Kanon des Alten Testaments kurz nach dem Exil durch Esra, mit Hilfe von 120 jüd. Gelehrten, die sich unter ihm in Jerusalem [* 20] versammelt hatten (die große Synagoge), zusammengestellt worden sein. Aber damals war eine Reihe von Schriften des Kanons noch gar nicht geschrieben, und eine mit solcher Aufgabe betraute Körperschaft hat es in der jüd. Gemeinde nach Ausweis der Geschichte nie gegeben.
Vielmehr ist das Alte Testament nur zu begreifen als Kanon des Judentums, d. h. als die Sammlung der vom Judentum als Urkunden der Gottesoffenbarung anerkannten Schriften. Es hat sich also mit dem Judentum gebildet, ist wie dieses ein Erzeugnis der innern Entwicklung des Volks Israel und der jüd. Gemeinde, wie ihrer äußern Geschichte. Von der Litteratur des alten Israel sind nur Trümmer in ihm zu finden, nämlich solche, die für den religiösen Aufbau des Judentums notwendig oder verwendbar waren.
Eigentlich zerfällt der alttestamentliche Kanon in drei Kanones: die Thora oder der Pentateuch, die Propheten (hebr. nebiim) und die Hagiographen (hebr. kethubim). Von diesen hat jeder seine besondere Entstehungsgeschichte. Sie sind nacheinander entstanden; die Grundlage der ganzen Kanonbildung hat die Thora abgegeben. Nur ihre Geltung ruht auf einer öffentlichen, rechtsverbindlichen Beschlußfassung, die beiden andern haben sie durch Anlehnung an die Thora erreicht.
Auch noch jetzt cirkulieren sie in der handschriftlichen Überlieferung vielfach einzeln, und erst spät hat der gleichmäßige Gebrauch aller drei als heiliger Schriften dazu geführt, sie zu einem Buche zusammenzufassen. Der jetzige Pentateuch (s. d.) ist aus zwei Gesetzbüchern, dem unter König Josia 621 v. Chr. entstandenen 5. Buch Mose und dem unter Esra (s. d.) um 444 v. Chr. verfaßten Priestercodex unter Einfügung anderer zum Teil weit älterer geschichtlicher und gesetzlicher Stücke entstanden. – Der Prophetenkanon ist niemals durch einen öffentlichen Beschluß als heilige Schrift anerkannt worden, hat diesen Charakter vielmehr durch die Gewöhnung der jüd. Gemeinde erlangt. Er zerfällt in zwei ganz verschiedene Teile, die sog. Vordern Propheten, d. h. die geschichtlichen Bücher Josua, Richter, Samuelis, Könige, und die Hintern Propheten.
Diese enthalten die Reste der prophetischen Litteratur. Sie zerfallen wieder in die drei Großen Propheten (Jesaias, Jeremias, Ezechiel) und die zwölf Kleinen Propheten. Daß diese verschiedenartigen Bestandteile in dem zweiten Kanon vereinigt wurden, setzt voraus, daß der Begriff der «Heiligen Schrift» sich schon gebildet hatte. Die Aufnahme der histor. Schriften wird dadurch verständlich, daß sie die Erzählung von Israels Erziehung durch Jahwe da fortsetzen, wo der Penta- ¶
teuch abbricht. Wie aber die Prophetie älter ist als das Gesetz, so wurden sicher einzelne Werke der eigentlichen (hintern) Propheten schon vor der Kanonisierung des Pentateuchs als heilig aufgefaßt. Hieraus erklärt es sich mit, daß sich die Reste der prophetischen Litteratur auch nach Einführung des Pentateuchs behaupteten und so den Kern zu einem zweiten Kanon bilden konnten. Daß die vorliegende Gestalt des Prophetenkanon verhältnismäßig jung ist, ergiebt sich daraus, daß die alexandrinische Überlieferung sie nicht kennt oder ignoriert.
Daß sie erst nach Eintritt der griech. Zeit entstanden sein kann, lehrt die kritische Untersuchung der einzelnen Teile. Beweisend dafür aber, daß der Prophetenkanon jünger als die Zeit Esras und Nehemias ist, ist der Umstand, daß ihn die Samaritaner (s. d.) nicht haben. Innerhalb des Prophetenkanons sind zahlreiche Trümmer der vorexilischen prophetischen und histor. Litteratur erhalten. Für das Verständnis der Geschichte Israels und der Entstehung des Judentums, damit aber auch des Pentateuchs, sind diese grundlegend.
Mit der Sammlung und Weiterüberlieferung der Reste der alten prophetischen Litteratur war eine Überarbeitung im Zusammenhang mit der Entwicklung der messianischen Hoffnung verbunden. Von der alten histor. Litteratur sind im Prophetenkanon nur solche Trümmer erhalten, die als Quellenbelege in die von den Ideen des Deuteronomiums (s. d.) und der Reform des Josia abhängigen, in und nach dem Exil entstandenen Geschichtsbücher aufgenommen werden konnten. Sowohl Richter als Samuelis und Könige sind in ihrer jetzigen Gestalt ein Erzeugnis dieses deuteronomistischen Schrifttums, in dessen Manier von 621 an, aber noch nach Esra geschrieben worden ist.
Das Charakteristische dieser Geschichtschreibung ist, daß sie die alte Entwicklung Israels als sündig verurteilt, weil sie den Voraussetzungen der Reform des Josia widerspricht. Daß sie trotzdem so umfangreiche ältere Stücke weiter überliefert hat, erklärt sich aus der Wichtigkeit, welche die Erinnerungen an die staatliche Vergangenheit Israels angesichts der messianischen Hoffnung hatten. Diese deuteronomistischen Bücher sind übrigens zu erbaulichen, religiösen Zwecken geschrieben, sie sind nicht Geschichtsbücher im modernen Sinn. Daraus ergiebt sich, daß nur die alten Quellenbelege, die sie gerettet haben, den Wert geschichtlicher Überlieferung besitzen. – Der Kethubimkanon (Hiob, Psalmen u. s. w.), dessen palästinische Gestalt Flavius Josephus vorführt, ist das Ergebnis einer Reduktion der nach Bildung der beiden frühern Kanones noch übrigen oder später entstandenen vaterländischen Bücher. Auch hier ist weder über die Geltung noch über die Normalzahl ein öffentlicher Beschluß erfolgt. Nur die auf der Synode zu Jamnia (Jabne), etwa 90 n. Chr., erfolgte Abwehr eines letzten Reduktionsversuches, welcher sich gegen Hohes Lied und Prediger wandte, ist nachzuweisen.
Die in Palästina durch Reduktion entstandene Gestalt des alttestamentlichen Kanons ist im hellenistischen Judentum ignoriert worden. Die alten freiern Auffassungen blieben dort herrschend. Infolgedessen war in den griech. Bibelhandschriften (der Septuaginta, s. d.) nicht nur die Reihenfolge eine andere, sondern vor allem der dritte Kanon ein viel umfangreicherer. Über die dem palästinischen Kanon fehlenden Bücher der hellenistischen Bibel s. Apokryphen. Die christliche Kirche hat nun das Alte Testament nicht in seiner palästinisch-hebr., sondern in der altertümlichern Form übernommen, welche die griechische Bibel bot.
Sobald man sich der Abweichung von der palästinischen, die man in allen Stücken für das Original anzusehen geneigt war, bewußt wurde, mußte Schwanken und Beunruhigung eintreten. Es erklärt sich so die Unsicherheit der alten Kirche über den Umfang des alttestamentlichen Kanons und hieraus der schon früh entstandene Streit über die Geltung der der hebr. Bibel fehlenden Stücke. Melito von Sardes schließt sie aus, ebenso wie das Buch Esther. Origenes, der 22 kanonische Bücher zählt, nahm nur die griech. Zusätze zu den im hebr. Kanon enthaltenen Schriften (Buch Baruch, Brief des Jeremias, Stücke in Esther und Stücke in Daniel) an, benutzte aber auch die übrigen Apokryphen.
Dieselben Grundsätze blieben in der griech. Kirche herrschend und erhielten auf dem Konzil zu Laodicea (zwischen 360 und 364) öffentliche Sanktion. Man nahm also nur die im hebr. Kanon enthaltenen Bücher an, aber in der Textgestalt, die sie bei der Septuaginta haben, also mit den griech. Zusätzen, doch mit Ausschluß der übrigen Apokryphen. Dagegen war die lat. Kirche zu der Anerkennung auch dieser frühzeitig geneigt. Nachdem man sie auf dem Konzil zu Hippo (393) zum Lesen empfohlen hatte, suchte man auf dem Konzil zu Karthago (397) den Unterschied zwischen beiden Teilen ganz aufzuheben und stellte selbst die Bücher der Weisheit, Sirach, Tobiä, Judith und der Makkabäer in den Kanon.
Darauf führte ein abermaliges Konzil zu Karthago (419) alle Apokryphen als kanonische Bücher auf. Nur Hieronymus hielt den Unterschied zwischen beiden Teilen fest und bestimmte die Zahl der kanonischen Bücher, als bibliotheca divina, auf 22. Auch in der folgenden Zeit und das ganze Mittelalter hindurch regten sich gelegentliche Bedenken gegen die Gleichstellung der Apokryphen mit den übrigen kanonischen Büchern. Während aber dann die evang. Theologie, den specifisch kath. Charakter der Vorstellung vom Kanon übersehend und ohne sich über Tragweite und Berechtigung dieses Schrittes klar zu sein, nur die hebräisch geschriebenen Schriften als kanonische anerkannte, bezeichnete das Tridentinische Konzil in der vierten Sitzung auch die Apokryphen als kanonische Bücher. Spätere kath. Gelehrte suchten diese Bestimmung dadurch zu mildern, daß sie einen doppelten Kanon des Alten Testaments annahmen. Den einen bezeichneten sie als protokanonische Bücher, d. h. die allgemein als echt anerkannten Bücher, den andern als deuterokanonische Bücher, die man nicht allgemein als echt anerkannte und jenen an Wert nachstellte. Zu diesem Teile zählten sie die Apokryphen.
Bibel. Das Neue Testament ist die Sammlung der Urkunden der christl. Religion oder der von der christl. Kirche für inspiriert, heilig und apostolisch geachteten Schriften der urchristl. Zeit, in denen die Geschichte Jesu Christi und der Gründung seiner Kirche erzählt und zugleich der ursprüngliche Ausdruck des christl. Heilsbewußtseins niedergelegt ist. Die Sammlung zerfällt nach Entstehung und Inhalt in drei Teile: I. historische Bücher: die Evangelien (s. d.) und die Apostelgeschichte (s. d.);
II. brieflich-didaktische Schriften: die Paulinischen Briefe (s. Paulus), die Katholischen Briefe (s. d.);
III. eine prophetische Schrift, die Offenbarung des Johannes (s. Apokalypse). Diese Sammlung ist indessen weder ursprünglich mit dem Christentum ¶
selbst in allen Teilen hervorgetreten, noch in ihren einzelnen Teilen den Zweifeln alter und neuer Kritik entzogen geblieben. Die ersten Christen kannten nur das Alte Testament als Offenbarungsurkunde, zu welcher frühzeitig «die Sprüche des Herrn» in verschiedenen Fassungen und Sammlungen hinzutreten. Daneben finden sich bis in die Mitte des 2. Jahrh. nur sehr selten sichere Beziehungen auf apostolische (namentlich Paulinische) Briefe. Noch unsicherer aber sind, trotz zahlreicher Citate von «Sprüchen des Herrn», die Beziehungen auf unsere vier Evangelien, neben denen noch lange Zeit Evangelienschriften (wie das Hebräerevangelium, das Ägypterevangelium) in Gebrauch waren, die später als apokryphisch ausgeschieden wurden.
* 23 Lehre.
Erst in der zweiten Hälfte des 2. Jahrh. treten allmählich bestimmtere Anführungen der Evangelien (namentlich auch des Johannesevangeliums) und der meisten neutestamentlichen Briefe hervor. Die früheste Spur einer Sammlung neutestamentlicher Schriften findet sich um die Mitte des 2. Jahrh. bei Marcion (s. d.), der das Evangelium des Lukas und zehn Paulinische Briefe (das sog. Apostolikon, s. d.) in der Absicht, die urchristl. Lehre [* 23] wiederherzustellen, bearbeitet und verstümmelt hat.
Die neuerdings versuchte Scheidung eines judenchristlichen und eines paulinischen Kanons läßt sich nicht durchführen. Zu Marcions Zeiten haben vielleicht noch nicht einmal alle Schriften des heutigen Kanons existiert oder kamen, wie das Evangelium Johannis, ziemlich spät, und nur in einzelnen Kreisen in Ansehen. Die Notwendigkeit, einen neutestamentlichen Kanon zusammenzustellen, ergab sich aus dem Bedürfnis der werdenden kath. Kirche, eine Sammlung echt apostolischer Lehrschriften (als Urkunden des echt apostolischen, in allen Kirchen der Welt übereinstimmend festgehaltenen Glaubens) der Berufung der Gnostiker auf eine angebliche apostolische Geheimlehre gegenüberzustellen. So begann man zu Ende des 2. Jahrh. aus der Menge in kirchlichem Gebrauche befindlicher Schriften einen festen Kern kanonischer und für inspiriert geachteter Bücher auszuscheiden.
Abgesehen von den Evangelien, die als Sammlung «der Worte des Herrn» besonderes Ansehen genossen, galt als Kriterium für die Aufnahme in den Kanon lediglich die apostolische Verfasserschaft. In dieser Sammlung unterschied man zwei Bestandteile: das instrumentum evangelicum (grch. euangelion), die vier Evangelien umfassend;
das instrumentum apostolicum (grch. apostolos) mit den Paulinischen und übrigen Briefen. Um 180 stand dem Irenäus die Vierzahl der Evangelien bereits fest.
Von den Briefen waren zu Ende des 2. Jahrh. 13 Paulinische, der erste Brief Petri und der erste des Johannes allgemein anerkannt. Hierzu kam noch die mit dem Lukasevangelium als ein Werk zusammengefaßte Apostelgeschichte. Dagegen blieb hinsichtlich einer Reihe anderer Schriften das Urteil der Kirche über ihre apostolische Echtheit schwankend. So bezweifelt noch Origenes den Brief an die Hebräer, den Brief Jakobi, Judä, den zweiten Brief Petri, den zweiten und dritten Brief des Johannes.
Der Brief an die Hebräer wurde im Abendlande bis ins 4. Jahrh. als nichtpaulinisch vom Kanon ausgeschlossen; umgekehrt wurde im Morgenlande die Apokalypse aus dogmatischen Gründen bis in das 7. Jahrh. hinein in Zweifel gestellt. Außer den eigentlich kanonischen Schriften bildeten bis ins 4. Jahrh. hinein eine Anzahl anderer Schriftdenkmäler der Urzeit, die von Propheten oder Apostelschülern verfaßt sein sollten, eine Art Nebenkanon, von dem man einen wenn auch beschränkten kirchlichen Gebrauch machte.
Dahin gehören außer der prophetischen Schrift des Hermas die Briefe des Barnabas und Clemens Romanus. (S. diese Artikel und Apostolische Väter.) Der Kirchenhistoriker Eusebius unterscheidet im 4. Jahrh. drei Klassen neutestamentlicher Bücher:
1) allgemein anerkannte Schriften (homologumena), die vier Evangelien, die Apostelgeschichte, 14 Paulinische Briefe (einschließlich des Hebräerbriefs), den ersten Brief des Johannes und Petrus;
* 24 Lehren.
2) nicht allgemein anerkannte Schriften (antilegomena oder notha), darunter die Briefe Jakobi, Judä, den zweiten Brief Petri, den zweiten und dritten Brief des Johannes, sowie die Apokalypse, aber auch in zweiter Linie die später völlig verworfenen «Thaten des Paulus», das Buch des Hirten (Hermas), die Offenbarung Petri, den Brief des Barnabas, die Lehren [* 24] der Apostel und das Evangelium der Hebräer;
3) ungereimte und gottlose (ketzerische) Schriften. Gegen Ende des 4. Jahrh. verstummten allmählich im Orient die kritischen Zweifel an der apostolischen Echtheit der bisher angezweifelten Katholischen Briefe (s. d.), während die Apokalypse noch auf dem Konzil zu Laodicea (zwischen 360–364) ausgeschlossen wurde und auch in der Folgezeit nur sehr allmählich zur kirchlichen Anerkennung gelangte.
Schneller als der Orient entschloß sich der konservativere Occident zu einem kirchlichen Abschlusse. Die Synoden zu Hippo regius (393), zu Karthago (397), der röm. Bischof Innocenz I. im Anfange des 5. Jahrh. und das Concilium Romanum unter Gelasius I. (494) erkannten den gesamten gegenwärtigen Kanon des Neuen Testaments an. Nur vereinzelt regten sich später noch bescheidene Zweifel. Erst die Reformation brachte die alten Zweifel bezüglich einiger erst später in den Kanon aufgenommenen Bücher von neuem zum Vorschein.
Luther verwies die Antilegomena der alten Kirche in seiner Bibelübersetzung in den Anhang und bezeichnete den Hebräerbrief und die Apokalypse als Apokryphen. Die ältere luth. Dogmatik ließ die sieben Antilegomena der alten Kirche (2 Petri, 2 und 3 Johannis, Jakobi, Judä, Hebräer und Apokalypse) nur als «deuterokanonische» Schriften gelten. Indes ließ die Richtung der prot. Kirche seit der zweiten Hälfte des 16. Jahrh. bis zu der Mitte des 18. Jahrh. eine freie wissenschaftliche Bibelforschung nicht aufkommen.
Ein freisinniger Katholik, Richard Simon (s. d.), machte zuerst die Idee einer das Alte und Neue Testament auseinanderhaltenden «historisch-kritischen Einleitung» in die Bibel geltend. Erst der Rationalismus, der den Inspirationsglauben durchbrach, eröffnete der prot. Theologie die Möglichkeit einer unbefangenen Schriftkritik. Nachdem schon Herder die Bibel von ihrer menschlich-ästhetischen Seite aufzufassen gelehrt hatte, begannen mit Semler, Griesbach, Michaelis und Eichhorn, darauf durch de Wette, Credner (s. die einzelnen Artikel) u. a. die umfassendsten und eindringendsten kritischen Untersuchungen über Echtheit, Integrität und Glaubwürdigkeit der biblischen Schriften. Nachdem man zuerst die Zweifel an den Antilegomena der alten Kirche wieder aufgenommen und namentlich die apostolische Abfassung des zweiten Briefs Petri, des Hebräerbriefs und der Apokalypse bestritten hatte, begann man auch die Homologumena in den Kreis [* 25] der kritischen Forschung zu ziehen und gegen die aposto- ¶
Fortsetzung Bibel:
Meyers Konversations-Lexikon, 1888; Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892; 2. Band: Atlantis - Blatthornkäfer, Seite 879; .
http://www.peter-hug.ch/lexikon/bibel
x.
2.879 Bibe2.883 Bibelanstalt2.883 Bibelausgaben2.883 Bibelerklärung2.883 Bibelgesellschaften2.884 Bibelot2.884 Bibelübersetzungen2.884 Bibelverbot2.885 Bibelwerke32.179 Bibel48.11 Bibelforscher52.956 Bibe52.956 Bibel52.963 Bibelerklärung52.963 Bibelgesellschaften52.964 Bibelkommunisten52.964 Bibelot52.964 Bibelregal52.964 Bibelverbote52.964 BibelwerkSie sind hier: eLexikon > Meyers > Band 2 > Seite 2.879 > Bibel