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| Eifer | die lebhafte Äußerung des für einen Gegenstand gefaßten Interesses, die als hervorleuchtende / 45 |
Eifer,
die lebhafte Äußerung des für einen Gegenstand gefaßten
Interesses, die als hervorleuchtende
Gewissenhaftigkeit
in Erfüllung öffentlicher
Pflichten zum Amtseifer
, als leidenschaftlich gesteigerter, falsche
Mittel für seine
Zwecke ergreifender
Eifer
zum blinden Eifer und, wenn mehrere Einen
Zweck mit gleicher Lebhaftigkeit verfolgen, zum Wetteifer
wird.
Ende Eifer
| Nr. | Ergebnis | Eifer |
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| 1 | ****** | Ei|fer, der; -s [bei Luther = freundlicher Neid, lieblicher Zorn, für lat. zelus < griech. zẽlos] ... |
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Meyers Konversations-Lexikon, 1888; Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892; 5. Band: Distanzgeschäft - Faidherbe, Seite 373; .
http://www.peter-hug.ch/lexikon/eifer
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