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| Kreis | # (lat. Circulus, daher auch veraltet Circul, jetzt meist Zirkel), in der Geometrie eine ebene, / 1005 |
| Kreis _2 | # die geographische Abteilung oder Unterabteilung eines Landes, welche zum Zweck der Verwaltung / 308 |
Kreis
2 Seiten, 1'313 Wörter, 8'746 Zeichen
1) Eine gerade Linie schneidet den K. in höchstens zwei Punkten und heißt dann eine Sekante
11) Die Größe eines Bogens von w Grad ist = rπ
[10.185] Kreis die geographische Abteilung oder Unterabteilung
Kreis
[* 1] (lat.
Circulus, daher auch veraltet Circul, jetzt meist
Zirkel), in der
Geometrie eine ebene, geschlossene,
krumme Linie,
deren
Punkte alle gleich weit von einem festen
Punkte, dem
Mittelpunkt
(Zentrum), entfernt sind. Diese
Entfernung
heißt der
Halbmesser
(Radius) des Kreises
, das
Doppelte derselben der
Durchmesser
(Diameter). Die wichtigsten
Eigenschaften des
Kreises
sind folgende:
1) Eine gerade
Linie schneidet den Kreis
in höchstens zwei
Punkten und heißt dann eine
Sekante, während man das zwischen den
beiden Schnittpunkten liegende begrenzte
Stück eine
Sehne (chorda) nennt. Eine durch den
Mittelpunkt gehende
Sehne ist ein
Durchmesser.
2) Fällt man vom
Mittelpunkt des Kreises
eine
Senkrechte auf die
Sehne, so wird dieselbe halbiert. Zwischen dem
Radius r, der
Sehne
s und ihrem senkrechten
Abstand d vom
Mittelpunkt besteht daher nach dem
Pythagoreischen
Lehrsatz die
Gleichung r² = ¼s² + d².
3) Errichtet man im Halbierungspunkt einer
Sehne ein
Perpendikel, so geht dieses durch den
Mittelpunkt des Kreises.
4) Man kann daher den
Mittelpunkt eines Kreises
finden, sobald drei
Punkte desselben bekannt sind; ist der Kreis
selbst oder ein
Stück desselben gegeben, so kann man die drei
Punkte beliebig wählen. Man verbindet dann geradlinig den
ersten und zweiten sowie den ersten und dritten
Punkt, halbiert die Verbindungslinien und errichtet in den Halbierungspunkten
Senkrechte, deren Schnittpunkt der
Mittelpunkt ist.
* 2 Fallen.
5)
Fallen
[* 2] die beiden Schnittpunkte des Kreises
mit einer
Geraden in einen einzigen
Punkt zusammen, so sagt
man, die
Gerade berühre oder tangiere den Kreis
in diesem
Punkt; sie ist eine
Tangente und der
Punkt der Berührungspunkt. Die
Kreistangente steht senkrecht auf dem
Halbmesser, der durch den Berührungspunkt geht.
6) Im Gegensatz zu der umschlossenen Fläche, der Kreisfläche, bezeichnet man die Kreislinie auch mit dem Namen Umfang oder Peripherie; ein beliebiges Stück des Umfanges heißt ein Bogen [* 3] (arcus). Die beiden Radien, welche nach den Endpunkten des Bogens gehen, bilden den Zentriwinkel, der über diesem Bogen steht. Da der ganze Umfang in 360 gleiche Teile geteilt wird, die man Grade nennt, und jeder solche Grad in 60 Minuten, jede Minute in 60 Sekunden zerfällt, so hat jeder Bogen ebensoviel Grade etc. wie sein Zentriwinkel. Darauf beruht in der Praxis die Messung der Winkel [* 4] mit Hilfe eines geteilten Kreises.
7) Verbindet man die Endpunkte eines Bogens A und B [* 1] (Fig. 1) durch gerade Linien mit irgend einem Punkt P auf dem übrigen Teil der Peripherie, so erhält man
[* 1] ^[Abb.: Fig. 1. Kreis mit Radien und Sehnen] ¶
einen Peripheriewinkel. Derselbe ist halb so groß als der Zentriwinkel AOB, der auf demselben Bogen steht. Mithin sind alle Peripheriewinkel über demselben Bogen einander gleich, und jeder Peripheriewinkel über dem Halbkreis ist ein rechter Winkel.
8) Ein Vieleck heißt einem Kreis eingeschrieben, wenn seine Ecken auf dem Kreisumfang liegen, dagegen dem Kreis umschrieben, wenn die Seiten den Kreis berühren. Ein reguläres Vieleck läßt sich stets sowohl als ein eingeschriebenes wie auch als ein umschriebenes betrachten. Beschreibt man in und um einen Kreis zwei reguläre Vielecke [* 6] von gleicher Seitenzahl, so ist die Fläche des eingeschriebenen kleiner, die des umschriebenen größer als die Kreisfläche; da aber der Unterschied beider Flächen um so kleiner wird und sich mehr und mehr der Null nähert, je größer die Anzahl der Seiten ist, so kann man mit Hilfe solcher Vielecke die Kreisfläche beliebig genau berechnen.
* 7 Elbing.
Wenn r den Radius bedeutet, so ist diese Fläche r²π, wobei π (pi) den Wert 3,1415927 hat. Archimedes wußte, daß diese Zahl zwischen 3 1/7 und 3 10/71 liegt; Ludolf van Ceulen (s. d.) berechnete von 1586 an erst 20, dann aber 35 Dezimalste nämlich π = 3,14159 26535 89793 23846 26433 83279 50288. Von ihm heißt sie die Ludolfsche Zahl, sonst nennt man sie auch die Kreisumfangszahl. Mit den Hilfsmitteln der höhern Analysis hat man sie neuerdings noch genauer berechnet; Dase (s. d.) fand 200, der Astronom Th. Clausen (s. d.) 250, endlich Professor Richter in Elbing [* 7] 500 Dezimalen (s. Grunerts »Archiv der Mathematik und Physik«, XXV, S. 472). 9) Da man den Kreis als ein reguläres Vieleck von unendlich vielen Seiten auffassen kann, und da die Fläche eines regulären Vielecks gleich dem halben Umfang desselben, multizipliert mit dem Radius des eingeschriebenen Kreises, ist, so ist der Kreisumfang = 2rπ.
10) Ist von den drei Größen: Halbmesser = r, Kreisumfang = u, Kreisfläche = k eine die gegebene, so findet man die beiden andern mittels der Formeln
| u = 2rπ | k = r²π |
| r = u |
k = u² |
| r = xx k / n | u = 2 xx kπ |
^[img]
11) Die Größe eines Bogens von w Grad ist = rπ(w/180).
12) Der Teil der Kreisfläche, welcher von zwei Halbmessern und einem Bogen begrenzt wird, heißt ein Sektor oder Kreisausschnitt; wenn w die Größe des Zentriwinkels in Graden bedeutet, so ist die Fläche des Sektors = r²π(w/360).
13) Die Fläche zwischen einer Sehne und ihrem Bogen heißt ein Segment oder Kreisabschnitt; sie ist = r²(πw/360 – ½ sin w). 14) Eine geometrische Konstruktion zur genauen Darstellung der Länge des Kreisumfanges in Gestalt einer geraden Linie (Rektifikation des Kreises) ist nicht bekannt; für die Praxis ist folgende von dem polnischen Jesuiten Kochanski 1685 angegebene ausreichend, welche 3,1415333 statt π gibt: Man setze den Zirkel im Endpunkt A [* 5] (Fig. 2) des Durchmessers AB ein und schlage einen durch den Mittelpunkt O gehenden Bogen, der den Kreis in C schneidet;
sodann schlage man um C einen durch A gehenden Bogen, der den ersten Bogen in D schneidet, und ziehe die Gerade OD.
Man lege nun in A die Tangente (senkrecht zu AB) an den Kreis, welche die Gerade OD in E trifft, trage EF gleich dem dreifachen Halbmesser des Kreises ab und ziehe zuletzt die Gerade FB, welche nahezu gleich dem halben Umfang ist.
15) Um die Länge eines Bogens AD [* 5] (Fig. 3) geradlinig darzustellen, lege man an A die Tangente AT und ziehe den Durchmesser AB, den man um das Stück BC gleich dem Halbmesser verlängert; zieht man zuletzt noch die Gerade CD, welche die Tangente in E schneidet, so ist AE sehr nahe gleich dem Bogen AD, solange derselbe 45° nicht überschreitet.
[* 5] ^[Abb.: Fig. 2. Rektifikation des Kreises.
Fig. 3. Bogenrektifikation.]
* 8 Kreise.
[* 1] die geographische Abteilung oder Unterabteilung eines Landes, welche zum Zweck der Verwaltung abgegrenzt ist. So zerfallen insbesondere in der preußischen Monarchie die Provinzen in Regierungsbezirke und diese wiederum in Kreise, [* 8] entsprechend den französischen Arrondissements und den englischen Shires oder Grafschaften. In Österreich entspricht der »Bezirk« dem preußischen Kreis, in Rußland der Ujesd, Län in Schweden, [* 9] Liwa in der Türkei, [* 10] Komitat in Ungarn [* 11] etc. In Deutschland [* 12] ist der Umfang und die Bedeutung der Kreise in den einzelnen Staaten eine sehr verschiedene. In manchen Staaten ist die politische Landeseinteilung der preußischen Kreiseinteilung entsprechend, wenn auch, z. B. in Sachsen-Weimar, statt Kreis der Ausdruck Bezirk der offizielle ist. In Württemberg [* 13] dagegen zerfällt das Landesgebiet in vier Kreise, welche unter Kreisregierungen stehen.
* 14 Sachsen.
Diese Kreise zerfallen dann in Oberämter mit Oberamtmännern an der Spitze. Ebenso ist die bayrische Monarchie in Regierungsbezirke oder Kreise eingeteilt, an deren Spitze Kreisregierungen stehen. Der bayrische Regierungsbezirk bildet eine Kreisgemeinde mit einem Organ der Selbstverwaltung, welches die Bezeichnung »Landrat« führt. Die Regierungsbezirke aber zerfallen in Verwaltungsdistrikte, welche den Bezirksämtern unterstellt sind. Das Königreich Sachsen [* 14] zerfällt in vier Regierungsbezirke oder Kreishauptmannschaften, welch letztere wiederum in Amtshauptmannschaften eingeteilt sind.
Das Großherzogtum Baden [* 15] ist in Bezirke mit Bezirksämtern eingeteilt. Es besteht aber dort die Einrichtung, daß mehrere Bezirke zu einem Kommunalverband unter dem Namen Kreis vereinigt sind. Wie in Preußen, [* 16] ist der Kreis auch in den meisten Kleinstaaten nicht nur ein politischer Bezirk der innern Landesverwaltung, an dessen Spitze der Landrat (in Hessen [* 17] Kreisrat, in Waldeck [* 18] Kreisamtmann, in Braunschweig [* 19] und Anhalt [* 20] ebenso wie in Elsaß-Lothringen [* 21] der Kreisdirektor) steht, sondern zugleich ein Gemeindeverband zum Zweck der kommunalen Selbstverwaltung (s. Kreisverfassung). – Die älteste Kreiseinteilung in Deutschland war diejenige, welche unter Kaiser Maximilian I. behufs Erhaltung des Landfriedens und zu militärischen Zwecken stattfand. Die damaligen zehn Kreise waren: der bayrische, burgundische, fränkische, kurrheinische, ober- oder kursächsische, niedersächsische, oberrheinische, österreichische, schwäbische u. niederrheinisch-westfälische Kreis. ¶
Ende Kreis
→Seite 10.186: Kreisabschnitt =Kreisausschnitt, s. Kreis, S. 185.
Meyers Konversations-Lexikon, 1888; Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892; 10. Band: Königshofen - Luzon, Seite 184; .
http://www.peter-hug.ch/lexikon/kreis
x.
10.185 Kreis10.186 Kreisabschnitt10.186 Kreisamt10.186 Kreisassessor10.186 Kreisausschu10.186 Kreischa10.186 Kreisdeputierte10.186 Kreisdirektor10.186 Kreiselbewegung10.186 Kreiselrad10.186 Kreiselschnecken10.186 Kreiseximiert10.186 Kreisforensen10.186 Kreisfuge10.186 Kreisgemeinde10.186 Kreishauptmann10.186 Kreisinstrumente10.187 Kreislauf des Bluts10.187 Kreislauf des Stoffs10.187 Kreisordnung10.187 Kreisrat10.187 Kreissäge10.187 Kreisschiff10.187 Kreisschulinspektor10.187 Kreisschupper10.187 Kreissynode10.187 Kreistag10.187 Kreistruppen10.187 Kreisverfassung60.711 Kreiselpumpe60.711 Kreiselrad60.711 Kreiselschnecken60.711 Kreisen60.711 Kreisevolvente60.711 Kreisfleckige Kahlheit60.711 Kreisflieger60.711 Kreisgericht60.711 Kreishauptmannnschaft60.711 Kreiskiemer60.711 Kreislauf des Blutes99.100 KreiseSie sind hier: eLexikon > Meyers > Band 10 > Seite 10.184 > Kreis