Reichsarmee
,
die Truppenmacht des ehemaligen
Deutschen
Reichs in den letzten
Jahrhunderten desselben. Nachdem die
Reichsfürsten
und
Reichsstädte die
Landeshoheit erlangt hatten, ward der
Kriegsdienst nicht mehr als unmittelbare
Pflicht gegen das
Reich angesehen,
sondern es mußte jeder einzelne Reichsstand seine
Truppen bei einem Reichskrieg stellen. 1521 ward die
so gebildete Reichsarmee
auf 4000
Reiter und 20,000 Fußgänger festgestellt, jeder Reichsstand hatte ein bestimmtes
Kontingent zu stellen
oder die Unterhaltungskosten dafür (monatlich für einen
Reiter 12
Gulden, für einen Fußgänger 4
Guld.; vgl.
Römermonat)
aufzubringen. Als 1681 die Reichsarmee
auf 40,000 Mann (12,000 zu
Pferd
[* 2] und 28,000 zu
Fuß) erhöht ward, blieb
der
Maßstab
[* 3] der
Reichsmatrikel von 1521 in Geltung. Die Reichsarmee
als solche hat nie etwas Tüchtiges geleistet. Vgl.
Kontingent.